Alles über den LPE (Sprachkompetenz Nachweis)

Was ist der LPE?

Ein LPE Vermerk (Sprachkompetenz-Nachweis) in der Pilotenlizenz ist für alle verpflichtend, die im Ausland fliegen oder Englisch funken wollen.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verlangt gemäß Annex I (Personnel Licensing) ... den Nachweis, dass die im Flugfunk und der jeweiligen Flugverkehrskontrollstelle verwendeten Sprachen ausreichend beherrscht werden, um sich auch in Situationen, welche nicht ausschließlich mit der Standardphraseologie beherrscht werden können, ausreichend verständigen zu können. („Both ICAO phraseologies and plain language are required for safe radiotelephony communications.”)

Was sind die ICAO Levels?

Die Kompetenz, die der Prüfling in einer Sprache erreicht, wird in Levels angegeben. Diese reichen von 1-6. Für einen Vermerk in der Pilotenlizenz ist mindestens Level 4 notwendig. Eine Level 4 Prüfung muss nach 4 Jahren, ein Level 5 nach 6 Jahren mit einer neuerlichen LPE Prüfung verlängert werden. Level 6 besitzt lebenslange Gültigkeit.

Level 4 (operationelles Level, Einsatzfähigkeit) gilt gemäß der ICAO-Einstufungsskala als das Mindesterfordernis zur Gewährleistung der Flug- sicherheit und ist daher ausreichend, um sprachliche Kommunikation auch bei unerwarteten Ereignissen aufrechterhalten zu können. Darüber liegen Level 5 (Extended) und Level 6 (Expert). Level 5 beschreibt überdurchschnittlich hohe Sprachkompetenz und Level 6 nahezu Erstsprachen-Niveau. Eine entsprechende Einstufung erfolgt in den Sprach- kompetenzprüfungen und bewirkt unterschiedliche Befristungen des auf die Prüfung folgenden Sprachenvermerks (language endorsement) in der Pilotenlizenz.

Wo kann ich die Prüfung machen?

Die Prüfung muss bei einem von der Austro Control zertifizierten Prüfer (LPE) durchgeführt werden. Weiters muss die Prüfung mit einem zugelassenen Test erfolgen und das Ergebnis von einem zertifizierten LPLE (Language Proficiency Linguistic Expert) bestätigt werden. Das Zertfifikat muss durch einen LTB (Language Testing Body) ausgestellt werden und in der Pilotenlizenz eingetragen werden. Klingt komplizert, muss es aber nicht sein. Wir haben alle notwendigen Berechtigungen und kümmern uns um den Behördenkram.

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Prüfung selbst dauert wie bei allen Anbietern ca 30-40 Minuten. Weil wir aber ein gründliches Briefing geben, und das ganze ohne Zeitdruck machen solltest du mindestens eine Stunde einplanen.

Wird die Prüfung aufgenommen (Tonaufnahme)?

Ja. Dies ist verpflichtend und für die Zweitbeurteiling des LPLE notwendig.

Brauche ich auch einen Sprachvermerk für Deutsch?

Ja, wenn Deutsch gefunkt wird. Allerdings ist das für Menschen mit Muttersprache Deutsch formlos über eine Bestätigung von uns möglich, die wir selbstverständlich automatisch ausstellen. Bei Bedarf bieten wir auch einen LPE Test für Deutsch an.

Ich bin Flugschüler, wann mache ich die LPE Prüfung am besten?

Mach die Prüfung idealerweise VOR der praktischen PPL Prüfung, dann wird der PPL gleich mit Sprachvermerk ausgestellt. Mach ihn idealerweise, wenn du schon ein Funkerzeugnis hast oder dazu in Ausbildung bist, damit du schon eine Ahnung von Phraseologie hast. Flugfunk-Phraseologie muss zur LPE Prüfung nicht so beherrscht werden wie zum EFZ/AFZ, es erleichtert die Sache aber sehr, wenn man schon die wichtigsten Phrasen kennt.

Wann kann ich den Sprachvermerk verlängern?

Ab 3 Monaten vor dem Ablauf, kannst du die Verlängerung machen, ohne, dass sich das Gültigkeitsdatum nach vorne verschiebt. (Also Ablauf 1.4. -> Verlängerung am 15.2. -> trotzdem wieder gültig bis 1.4.). Nach Ablauf der Spracheintragung darf nicht mehr geflogen werden.

Die Verlängerung des Sprachenvermerks kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Wird die Prüfung innerhalb dieses Verlängerungszeitraumes abgelegt, so wird die Gültigkeitsdauer des neuen Sprachenvermerks ab dem letzten Tag des Monats, in welchem die ursprüngliche Gültigkeitsdauer endet, berechnet. Nach Ablauf der Gültigkeit des Sprachenvermerks dürfen Piloten und Pilotinnen von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nicht mehr ausüben.

Was passiert genau beim Test?

Der Test besteht aus 2 Teilen. Du bekommst ein Bild oder Tonaufnahmen aus der Luftfahrt präsentiert und musst dazu Fragen im Multiple Choice Verfahren beantworten. Es ergibt sich daraus ein Level. Danach folgt ein zumindest 10 minütiges Gespräch in dem der Level aus dem ersten Teil bestätigt wird oder maximal noch eine Stufe herabgesetzt wird. Du wirst vor der Prüfung aber alles noch ganz genau erklärt bekommen und besprechen.

Ein im digitalen Test ermitteltes Ergebnis kann unter Berücksichtigung des Interviewergebnisses gegebenenfalls in der Endbewertung um eine Stufe abgewertet werden. Eine Aufwertung des im digitalen Test ermittelten Ergebnisses im Interview ist nicht möglich.

Was passiert wenn ich durchfalle (Level 4 nicht erreiche)?

Es ist unser gemeinsames Ziel, dass du mindestens Level 4 erreichst und in den allermeisten Fällen gelingt uns das auch. Sollte es tatsächlich so weit kommen, muss man die gesamte Prüfung wiederholen. Dies muss dann verpflichtend beim selben Institut passieren.

Erreicht ein Kandidat, eine Kandidatin nicht den zumindest erforderlichen operationellen Level 4, so muss er/sie die gesamte Prüfung im selben LTB, in dem die Prüfung abgenommen wurde, wiederholen. Die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen ist nicht möglich, es muss jedenfalls die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Ich will einen besseren Level, kann ich es noch einmal versuchen?

Ja! Du kannst (auch früher als zum Ablauf) eine weitere Prüfiung machen um den Level zu verbessern. Diese Prüfung muss (bei frühzeitigem Antritt) im selben Institut stattfinden, in dem die aktuell gültige Prüfung absolviert wurde.

Möchte ein Kandidat, eine Kandidatin vor Ablauf der regulären Frist seines/ihres Sprachenvermerks (Level 4 - 4 Jahre, Level 5 - 6 Jahre) erneut zu einer Prüfung antreten, um einen höheren Level zu erreichen (vorzeitiger Neuantritt), so muss er/sie grundsätzlich die gesamte Prüfung im selben LTB, in dem die Prüfung abgenommen wurde, absolvieren.

Aber ich habe doch ein EFZ/AFZ...

Häufig Grund für Verwirrung. LPE = Language Proficiency Examination = Sprachkompetenz-(Nachweis) = Sprachenvermerk
AFZ/EFZ/BFZ = Funkerzeugnis = Sprechfunkzeugnis = Sprechfunkberechtigung
Sprechfunkzeugnis und Language Proficiency sind verschiedene Dinge. Du brauchst beides. Das Funkerzeugnis musst du nur einmal machen, die LPE je nach Level öfter. Solltest du noch ein Funkerzeugnis brauchen wollen wir dir Radiocheck sehr ans Herz legen.

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Wir begleiten jeden Prüfling individuell und persönlich zum LPE. Wenn du irgendwelche Fragen hast, kontaktiere uns gerne jederzeit.

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